Psychosomatik in der Facharztweiterbildung

Nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung müssen ÄrztInnen in Gebieten mit Patientenbezug bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung dazu qualifiziert sein, psychosomatische Erkrankungen zu erkennen. Folgende Weiterbildungsinhalte (von insgesamt mindestens 40 Std.) müssen nachgewiesen werden:

  • Vermittlung und Einübung der ärztlichen Gesprächsführung und Anleitung zur Dokumentation (12 Std. à 60 Minuten)
  • Theorie zu verschiedenen psychosomatisch-psychotherapeutischen Themen (8 Std., fachbezogen)
  • Balintgruppe (mindestens 10 Doppelstunden).

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