Mitteilungen zum SS 2022 i.R. der Corona Pandemie
Gemeinsamer Fahrplan zum SS 2022
für Seminare, Vorträge, Vorstands- und weitere institutsinterne Sitzungen am IPP & HIT
in Abhängigkeit von der Pandemie-Entwicklung
Da die Institutsräume als eine Betriebsstätte zugelassen sind und dort Patienten-Behandlungen stattfinden, gelten gemäß den Bestimmungen der kassenärztlichen Vereinigung und der zuständigen Berufskammern grundsätzlich die Regeln einer Praxis. Daher gilt auch gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) § 20a ab dem 15. März 2022 verpflichtend 2G für alle Personen, die die Institutsräume betreten.
Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Patienten.
Grundlage für die folgende Stufeneinteilung sind die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg. Die aktuellen Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg finden Sie auf: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Da bei Drucklegung des Semesterheftes (Stand Februar 2022) nicht abschließend eingeschätzt werden kann, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln wird, verweisen wir auf unsere jeweiligen aktuellen Mitteilungen. Nachzulesen sind diese auch auf der Homepage des Institutes: www.ipp-heidelberg.de.
Zugrunde gelegt wird die aktuelle Stufe 7 Tage vor Seminarbeginn; bei Erreichen der Alarmstufe muss sofort umgestellt werden. Darüber hinaus gilt in den einzelnen Stufen Folgendes:
- Pandemiestufen:
- ALARMSTUFE
Präsenzseminare bei TN-Zahlen bis 15 plus Leiter/in (Seminarraum + Bibliothek) sind möglich:
Sie werden bei mehr als 15 Anmeldungen oder aufgrund räumlicher Gegebenheiten umgestellt auf Online- oder Hybrid-Format. Dozenten/innen können auch aus eigenem Ermessen früher auf Online umstellen. Versammlungen des Vorstands oder vereinsbezogene Ausschüsse sind möglich.
Für alle gilt:
- Hygienekonzept mit Teilnehmerbegrenzung
- Verpflichtendes Testkonzept „2G+“,
(zusätzlich ist auch bei geboosteten Personen ein tagesaktueller Test – auch Selbsttest – durchzuführen.)
- WARNSTUFE
Präsenzseminare bei TN-Zahlen bis 15 plus Leiter/in (Seminarraum + Bibliothek) sind möglich:
Sie werden bei mehr als 15 Anmeldungen oder aufgrund räumlicher Gegebenheiten umgestellt auf ein Online-Format oder Hybrid-Format. Dozenten/innen können auch aus eigenem Ermessen früher auf Online/Hybrid umstellen. Versammlungen des Vorstands oder vereinsbezogene Ausschüsse sind möglich.
Für alle gilt:
- Hygienekonzept mit Teilnehmerbegrenzung
- Verpflichtendem Testkonzept „2G“
- BASISSTUFE
Präsenzseminare bei TN-Zahlen von mehr als 15 plus Leiter/in sind möglich, wenn FFP2-Maske getragen wird.
Es besteht keine Teilnehmerbegrenzungen mehr.
Für alle gilt:
- Hygienekonzept ohne Teilnehmerbegrenzung
- Verpflichtendem Testkonzept „2G“
Detailinformationen zu den Konzepten:
- A) Hygienekonzept:
- Teilnehmerbegrenzung (nur Alarmstufe I, II und Warnstufe):
- großer Seminarraum A/B plus Bibliothek: 15 TN plus 1 Leitung
- großer Seminarraum A/B: 10 TN plus 1 Leitung
- kleiner Seminarraum C: 7 TN plus 1 Leitung
- Bibliothek: 5 TN plus 1 Leitung
- Lüften: Nach jeder Unterrichtseinheit à 45 min soll für einige Minuten gelüftet werden.
- Abstandhalten (nur Alarmstufe I, II und Warnstufe):
Die Stühle und Sitzgelegenheiten werden auf mind. 1,5 Meter Abstand aufgestellt.
- Mund-Nasenschutz: In den Räumen des Institutes ist durchgehend eine FFP2-Maske
zu tragen.
- B) Testkonzept („2G+“)
- Nachweis eines vollständigen Impfschutzes inklusive Boosterung
- Nachweis über durchgemachte Covid-19 Infektion und Genesung (max. drei Monate).
- Zu a. und b. ist zuzüglich ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest (als Selbsttest oder Bürgertest)
oder ein PCR-Test (48 Std. alt.) durchzuführen.
- C) Testkonzept („2G“)
- Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder
- Nachweis über durchgemachte Covid-19 Infektion und Genesung (max. drei Monate).
ALLGEMEINE REGELUNGEN
Jeder Dozent/jede Dozentin sowie jeder Versammlungsleitende kann angesichts der Coronapandemie und eigener Gefährdungseinschätzung jederzeit und unabhängig von den aktuellen Inzidenzzahlen und -stufen grundsätzlich entscheiden, die Veranstaltung kurzfristig auf ein Online- oder Hybrid-Format umzustellen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des verpflichtenden Testkonzepts sowie des Hygienekonzepts trägt der/die Seminar- bzw. Veranstaltungsleitende. Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden.
Seminare und Versammlungen des Instituts ohne verpflichtenden „2G“ Nachweis sind nach § 20a IFSG grundsätzlich nur außerhalb der Institutsräume möglich.
Sollten Seminarleiter in eigener Verantwortung hiervon abweichen, bleibt die gesetzliche Regelung unberührt.