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Ärztliche Zusatzweiterbildung Psychotherapie

Das Curriculum für die Zusatzweiterbildung finden Sie hier: Curriculum Ärztliche Zusatzweiterbildung

Die ärztliche Zusatzweiterbildung Psychotherapie am Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie ist berufsbegleitend. Die WeiterbildungsteilnehmerInnen sind in der Regel in einem medizinischen Fachgebiet tätig und streben die Zusatzweiterbildung Psychotherapie neben einer Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung an. Die Weiterbildung vermittelt psychotherapeutisch-psychosomatische Kompetenz, die den medizinischen Grundberuf ergänzen soll.

Die Weiterbildung am HIT vermittelt kognitive und Methodenkompetenz in Krankheitslehre, Diagnostik und Therapie sowie Handlungskompetenz im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren auf der Grundlage der psychoanalytischen Theorie, einschließlich der verfahrensbezogenen Selbsterfahrung.

Wahlmöglichkeit

Die Anforderungen der Ärztekammer richten sich nach den zum Zeitpunkt des Weiterbildungsbeginns geltenden Weiterbildungsrichtlinien. Es besteht für vor dem 01.07.2020 begonnene Weiterbildungen eine Wahlmöglichkeit, ins neue Recht der WBO 2020 zu optieren. Aktuell gilt die WBO 2020, die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 01.07.2020 zum Erwerb der Zusatzweiterbildung Psychotherapie.

Lehrtherapie und Selbsterfahrung

Die Einzel-Selbsterfahrung im Rahmen des HIT-Weiterbildungscurriculums findet in Form einer Lehrtherapie in einem psychodynamischen Setting (tiefenpsychologisch fundiert oder psychoanalytisch) statt. Das HIT empfiehlt allen Weiterbildungsteilnehmenden abweichend von den in der WBO geforderten Sitzungszahlen (70 Sitzungen) im Interesse einer fundierten Weiterbildung mit dem Ziel einer eigenständig verantworteten psychotherapeutischen Tätigkeit einen Umfang von mindestens 150 Sitzungen. Zusätzlich sind 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung erforderlich.

Link zur Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2020)

Hinweise zur Durchführung der Ärztlichen Zusatzweiterbildung Psychotherapie am HIT

:Die WBO schreibt das Führen eines Logbuchs vor, in welchem die Weiterbildung dokumentiert werden muss. Daher sollen einmal jährlich Gespräche über den Stand der eigenen Weiterbildung bei einem bzw. einer freigewählten SupervisorIn/LehrtherapeutIn des HIT stattfinden und dokumentiert werden. Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf die selbstverantwortliche Einhaltung dieser Formalien.

Seminare und Seminarzeiten

Seminare am HIT finden in der Regel abends 20:30 – 22:00 Uhr oder in Blockform Freitag/Samstag statt und haben meistens einen Umfang von 5 Doppelstunden pro Seminar. Das kasuistisch-technische Seminar (Fallbesprechungen) findet i. d. Regel donnerstagabends statt und kann als einzelne oder doppelte Doppelstunde gebucht werden. Frühzeitiger Beginn der Teilnahme wird empfohlen.

Zusätzlich können die Vorlesungsreihe am Heidelberger Institut für Psychotherapie (HIP) in der Psychosomatischen Klinik, Thibautstraße 2, sowie die dortigen nicht geschlossenen Seminare genutzt werden. Die Vorlesung findet ca. 25 Mal im Jahr mittwochs statt, 18:30 bis 20:00 Uhr jeweils eine Doppelstunde.

Wenn man am HIT pro Semester 3 Seminare besucht (ca. 30 Stunden, im Jahr ca. 60 Stunden) und die Angebote des HIP zusätzlich nutzt, absolviert man pro Jahr ca. 100 Stunden, kann also bei stringenter Durchführung die Theorieanforderung von 140 Stunden in 1 ½ Jahren absolvieren.

Ambulante Behandlungen

Zu den Ambulanten Behandlungen liegt ein gesondertes Merkblatt vor, das Sie anfordern können. Voraussetzung für die Zulassung zu den über die HIT-Ambulanz durchzuführenden Therapien sind:

60 Seminarstunden über Grundlagen

Die 60 Stunden Grundlagen sind gewöhnlich in 2 Semestern mit jeweils 3 Seminaren absolvierbar. Es steht den WB-TeilnehmerInnen frei, weitere Seminare je nach Interesse, jeweils angegebenem Teilnehmerkreis und zeitlicher Kapazität zu besuchen.

Erforderlich ist jeweils ein Seminar à 10 Stunden in:

  • Erstinterview
  • Allgemeine Neurosenlehre
  • Antragstellung/Behandlungsplanung in der Richtlinienpsychotherapie
  • Spezielle Neurosenlehre (2 x 10 Std.)
  • Mindestens 5 der erforderlichen 20 schriftlich dokumentierten und supervidierten Erstinterviews
  • fortgeschrittene Selbsterfahrung (mind. 25 Std. Einzel- und/oder 12 Doppelstd. Gruppenselbsterfahrung)

Therapie und Supervision

Die ambulanten Therapien unter Supervision umfassen 240 Stunden, davon sechs Fälle einschließlich Akuttherapie. Es ist sinnvoll, mehrere Fälle gleichzeitig zu absolvieren. Bei der Supervision sollen sowohl Einzel- als auch Gruppensupervisionsformate in Anspruch genommen werden, mindestens ein Fall soll in einer Gruppe und mindestens ein Fall einzeln supervidiert werden. Für den Erwerb der Voraussetzungen (s.o.) sind ca. 1 ½ Jahre erforderlich, für die Durchführung der Therapien mindestens 2 bis 2 ½ Jahre.

Nur diejenigen Behandlungen, die über die HIT-Ambulanz abgewickelt werden, können für ein Abschlusszeugnis des HIT angerechnet werden. Für Behandlungen, die über andere Institutionen vermittelt werden, kann das HIT Supervision durchführen und bescheinigen; die Abschlussbescheinigung muss hier jedoch durch eine andere weiterbildungsbefugte Institution erfolgen.

Achten Sie bitte darauf, die Balintgruppe (vorgeschrieben sind mindestens 35 Doppelstunden) rechtzeitig zu beginnen (14-täglicher Rhythmus).

Gesamtdauer der Weiterbildung

Insgesamt muss man also als realistische Zeitdauer mit mindestens 3 – 3 ½ Jahren rechnen. Abhängig von der persönlichen Gestaltung der Weiterbildung ist eine längere Dauer möglich.

Abschluss der Weiterbildung

Der Abschluss der Weiterbildung muss spätestens 6 Wochen vor der nächsten Sitzung des Weiterbildungsausschusses, d.h. für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 31. Juli, angemeldet werden. Die Vollständigkeit der Weiterbildungsunterlagen wird nach formalen Kriterien vom Vorstand überprüft.

Der Weiterbildungsteilnehmerin/dem Weiterbildungsteilnehmer wird eine Bescheinigung über den Abschluss der Weiterbildung zur Vorlage bei der Bezirksärztekammer ausgestellt.

Die Zuerkennung der Zusatzweiterbildung Psychotherapie erfolgt durch die Landesärztekammer, bei der – als zuständiger Prüfungsinstanz – die gesamten Unterlagen einzureichen sind.

Die Weiterbildung am HIT ist bewusst nicht verschult, sondern der Gestaltung der Einzelnen mit Rücksicht auf ihre persönliche Situation überlassen. Die obigen Hinweise dienen als Anhalt, um eine genauere Vorstellung von der Weiterbildung, ihrer zeitlichen Struktur und dem erforderlichen Aufwand zu ermöglichen. Sie sind jedoch nicht als rechtsverbindliche Garantie über den Ablauf der Weiterbildung  zu verstehen.

Kosten der Weiterbildung

Es folgt eine unverbindliche Kostenaufstellung nach den derzeitigen gesetzlichen Richtlinien für die Zusatzweiterbildung Psychotherapie. Von den anfallenden Kosten abzuziehen sind die unten aufgeführten Einnahmen aus Behandlung. Aus der Differenz ergeben sich die tatsächlichen Kosten der Weiterbildung.

Kosten Ärztliche Weiterbildung am HIT
120 Std. Theorie *** ca. 6 Semester x 300 € 1.800 €
Supervision ca. 60 Std. x 100 € 6.000 €
Lehrtherapie Einzel 70 Std. x 100 € 7000 €
Lehrtherapie Gruppe Doppelstunden 40 Std. x 50 € 2.000 €
Balintgruppe ca. 35 Std. x 50 € 1.750 €
Entspannungsverfahren, Kurs 400 €
Aufnahme-Interviews 2 Stk. x 125 € 250 €
Gesamtausgaben 19.200
Einnahmen aus Behandlung
Sprechstunden 15 Std. x 35 € 525 €
Probatorische Sitzungen 20 Std. x 35 € 700 €
Therapiestunden, verteilt auf Ausbildungszeit 240 Std. x 58,60 € 14.064 €
Gesamteinnahmen 15.289 €
Tatsächliche Kosten der Ausbildung 3.911 €

*** Bei einem durchschnittl. Besuch von 3 Seminaren pro Semester und (überschneidend) Behandlungssemester

Unsere Bausteine für den Erwerb des Facharztes ...

  • Psychiatrie und Psychotherapie sowie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Teile der in der Weiterbildungsordnung aufgeführten Weiterbildungsinhalte können am HIT erworben werden. Dazu gehören:

  • Teilnahme an theoretischen Seminaren (hier: vollständiges Theoriecurriculum)
  • qualifizierte Supervision der im Erst- oder Zweitverfahren durchge­führten tiefenpsychologischen Behandlungen.
  • Balintgruppen-Arbeit
  • Selbsterfahrung im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren
  • Durchführung der eigenen tiefenpsychologisch fundierten Behandlungen im Rahmen der HIT – Ambulanz

Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass bei den Facharzt-Weiterbildungen die Weiterbildungsbefugnis und damit letztlich die Frage der Anerkennung bestimmter Weiterbildungsteile nicht beim HIT, sondern bei den Kliniken bzw. den dortigen weiterbildungsbefugten Chefärztinnen und Chefärzten liegt.

Bei strittigen Fragen ist grundsätzlich zu empfehlen, das Weiterbildungs-Referat der Landesärztekammer zu konsultieren:

Beginn der Weiterbildung und Aufnahmeverfahren

Für den Aufnahmeantrag sind erforderlich:

  • Formloses Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie der Approbationsurkunde
  • Darstellung der bisherigen medizinischen Tätigkeit und
  • Angabe der geplanten oder laufenden Facharztweiterbildung

Die Unterlagen sind beim Sekretariat vor den halbjährlichen Sitzungen des Weiterbildungsausschusses, d. h. für das Sommerssemester bis Ende Februar und für das Wintersemester bis Ende August, per E-Mail oder per Postsendung einzureichen.

Persönliche Eignung

Zur Feststellung der persönlichen Eignung führen die Bewerberinnen und Bewerber zwei Zulassungsinterviews bei LehrtherapeutInnen/SupervisorInnen des HIT durch; mindestens eines der beiden Zulassungsinterviews soll bei einem Vorstandsmitglied geführt werden. Die Gespräche dienen zugleich der Beratung in Weiterbildungsfragen. Sie werden von den BewerberInnen mit Mitgliedern des HIT ihrer Wahl telefonisch selbst vereinbart. Die Kosten für die beiden Zulassungsinterviews betragen jeweils 125,00 €.

Zulassungsbeschluss

Bei kontroverser Meinungsbildung über die persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin erfolgt in der Regel ein drittes Zulassungsinterview. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung. Der Zulassungsbescheid erfolgt schriftlich durch den/die Vorsitzende(n) des HIT.

Urlaubssemester

Urlaubssemester müssen bis zum 15. Februar/15. August des Jahres schriftlich beim Sekretariat beantragt werden. Die Urlaubssemestergebühr beträgt zur Zeit 100,00 €.

Gasthörende

Die Gebühr für GasthörerInnen beträgt pro Seminar 130,00 €. Dafür ist ein Zulassungsinterview ausreichend.

Selbsterfahrung und Supervision

Die Honorare für Selbsterfahrung und Supervisionen betragen derzeit 100,00 € pro Einzelsitzung und ca. 50,00 € pro Gruppensitzung (Doppelstunde).