Weiterbildung
Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden –
Die Weiterbildung richtet sich nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2006) – Stand: 01.02.2014 –
Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzweiterbildung:
Theoretische Weiterbildung
• 120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
• Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
• 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
• 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe
Diagnostik
• 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen. Die Supervision kann im Rahmen des Erstinterviewseminars, der Erstinterview-Kasuistik oder in Einzelsupervision bei Supervisoren des HIT erfolgen.
Behandlung
• 15 Doppelstunden Fallseminar
• 240 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische durch Lehrtherapeuten oder Supervisoren des HIT supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle
Selbsterfahrung
• 100 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 100 Stunden Gruppenselbsterfahrung
Das HIT empfiehlt allerdings einen erweiterten Theorieumfang von insgesamt (einschließlich Fallseminaren) 250 Stunden sowie 150 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 100 Stunden Einzel- und 50 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung. Eine Anerkennung bei der Ärztekammer mit Abschlusszeugnis des HIT und eine Aufnahme als Mitglied am HIT sind aber nicht von diesen erweiterten Kenntnissen abhängig.
Weiterbildungsinhalte, die an anderen, von den Ärztekammern anerkannten Institutionen erworben wurden, werden bei Nachweis anerkannt.
.
Bausteine für die Facharztweiterbildung
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychiatrie und Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
- Theorie-Seminare
- Qualifizierte Supervision der tiefenpsychologischen Behandlungen im Rahmen der Weiterbildung
- Balintgruppen
- Selbsterfahrung in der analytisch begründeten Tiefenpsychologie
Psychosomatik in der Facharztweiterbildung
Nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung müssen ÄrztInnen in Gebieten mit Patientenbezug bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung dazu qualifiziert sein, psychosomatische Erkrankungen zu erkennen. Folgende Weiterbildungsinhalte (von insgesamt mindestens 40 Std.) müssen nachgewiesen werden:
- Vermittlung und Einübung der ärztlichen Gesprächsführung und Anleitung zur Dokumentation (12 Std. à 60 Minuten)
- Theorie zu verschiedenen psychosomatisch-psychotherapeutischen Themen (8 Std., fachbezogen)
- Balintgruppe (mindestens 10 Doppelstunden).
Kosten

120 Std. Theorie, bei einem durchschnittl. Besuch von 3 Seminaren/Semester und (überschneidend) Behandlungssemester ca. | 6 Semester à 200,- |
1200,- |
Supervision | ca. 60 X 100,- | 6000;- |
Lehrtherapie | 100 Std. X 100,- | 10000;_ |
Balintgruppe | 35 Std. x 30,- |
1050;- |
Entspannungsverfahren/Kurs | 400,- | |
2 Aufnahmeinterviews | à 125,- | 250;- |
18900,- | ||
Kosten |
Einnahmen aus Behandlungen 30 Probatorische Sitzungen/Sprechstunden= á 35,- Euro je Sitzung = 1050,- Euro 240 Therapiesitzungen= 53,60,- Euro je Sitzung = 12864,- Euro Gesamt-Einnahmen : 13914,- Euro Gesamtkosten = 4986,- Euro